Wissenswertes von A-Z
Absenzen
siehe Fehlstunden
Administration
1. Obergeschoss, Direktionsgang, zuständig für Stundenplan, Supplierungen und Raumeinteilung
Befreiungen vom Unterricht aus Leibesübungen
Die Schulärztin stellt die Befreiung auf Grund ärztlicher Atteste aus. Befreite SchülerInnen halten sich während des Vormittagsunterrichtes im Turnsaal auf. Andere Regelungen müssen mit den jeweiligen Lehrerinnen und Lehrern abgesprochen werden.
Beschädigungen
Schadensmeldungen sind durch Schüler und Schülerinnen im Sekretariat vorzunehmen. Sollte ein Schüler / eine Schülerin für einen Schaden verantwortlich sein, werden die Eltern ersucht, die Haushaltsversicherung in Anspruch zu nehmen. Bei grober Verletzung der Sorgfaltspflicht ist der Schaden vom Schüler bzw. von den Eltern zu begleichen
Bibliothek
1. Obergeschoss: Sie ist täglich geöffnet und bietet die kostenlose Entlehnung von Büchern an. Die Öffnungszeiten sind angeschlagen.
Direktion
1. Obergeschoss; Direktionskanzlei
Elternabend
wird für die 1. Klassen Ende Oktober abgehalten; in anderen Schulstufen bei Bedarf.
Elternsprechtag
Ein Sprechtag im Wintersemester; genauer Termin wird verlautbart
Elternverein und ElternvertreterInnen
Jede Klasse wählt zwei ElternvertreterInnen, die an den Sitzungen des Elternausschusses des Elternvereins teilnehmen und die Interessen der Klasse vertreten.
Entschuldigungen
siehe Fehlstunden
s401026@bildung.gv.at
Fehlstunden
Fehlstunden Eine Erkrankung eines/r Schülers/in ist dem Klassenvorstand unverzüglich anzuzeigen (Telefonat mit dem Sekretariat, persönl. Vorsprache), Entschuldigungen sind beim Wiedererscheinen vom Erziehungsberechtigten unter-schrieben dem Klassenvorstand zu bringen (Absenzliste).
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Information durch die Klassenvorstände, Terminvereinbarung mit den FachprofessorInnen beachten; Anmeldung mittels Formular, Beginn: Oktober; nach erfolgter Anmeldung ist die Teilnahme verpflichtend
Freistellung vom Unterricht
von den Eltern ist ein begründetes schriftliches Ansuchen beim Klassenvorstand abzugeben. Dieser kann aus wichtigen Gründen einen Tag freigeben, bei längerer Dauer einer Freistellung wird das Ansuchen an die Direktion weiter-geleitet.
Freie Unterrichtstage
werden auf der Homepage ausgewiesen.
Freistunden
Ist ein Schüler/eine Schülerin von einem Unterrichtsgegenstand abgemeldet, z.B. in Religion, gilt dies als Freistunde. Das Schulhaus darf nicht verlassen werden.
Fundsachen
werden beim Schulwart abgegeben und bis zum Ende des Schuljahres verwahrt.
Getränkeautomaten
Kaltgetränke befinden sich im Erdgeschoss, im 1. Stock und im 3. Stock, Heißgetränke im 2. Stock.
Hausordnung
wird zu Schulbeginn vom Klassenvorstand ausgehändigt und besprochen. Die Eltern nehmen sie durch Unterschrift zur Kenntnis.
KlassensprecherInnen
jede Klasse wählt zwei KlassensprecherInnen, die die Anliegen der Klasse vertreten
Klassenvorstand
AnsprechpartnerIn für organisatorische und pädagogische Belange innerhalb der Klasse
Konferenzzimmer
befinden sich im 1. Obergeschoss im Direktionstrakt
Mittagspause
ist die Zeit zwischen dem Vormittags- und Nachmittags- unterricht. In dieser Zeit können die SchülerInnen das Schulhaus verlassen oder die Aufenthaltsmöglichkeiten nützen. Aufsicht wird in dieser Zeit nicht gehalten.
NABE
Kostenpflichtige Nachmittagsbetreuung für angemeldete SchülerInnen; beinhaltet Mittagessen, Förderstunden, beaufsichtigtes Freizeitangebot
Raumeinteilung
Siehe Aushang in jedem Stockwerk.
Schadensmeldungen
sind durch SchülerInnen im Sekretariat vorzunehmen. Schäden am Inventar werden in ein aufliegendes Heft eingetragen. Sollte ein(e) Schüler(in) für einen Schaden verantwortlich sein, werden die Eltern ersucht, die Haushaltsversicherung in Anspruch zu nehmen
Schulgemeinschaftsausschuss
besteht aus je drei Eltern-, drei Schüler- und drei LehrervertreterInnen, tagt mindestens zweimal im Schuljahr. Er berät und entscheidet wesentliche Dinge des Schulalltags
SchulsprecherIn
und 2 StellvertreterInnen werden von der Oberstufe gewählt
Schülerberatung
Dr. Andreas Kemf - Sprechstunden laut Homepage
Schülerunterstützungen
werden gewährt in Form von
- Schülerbeihilfen (ab 6.Klasse)
- Schülerunterstützung zur Teilnahme an mehrtägigen Schulveranstaltungen (Information beim Elternabend)
- Unterstützungen von der VERS oder dem Elternverein
Die Formulare erhalten Sie im Sekretariat.
Sekretariat
im 1. Obergeschoss neben der Direktion, Tel: 0732 77 81 70
Sonderunterrichtsräume
Benützung laut Raumplan. Aufenthalt nur im Beisein des Fachlehrpersonals gestattet.
Sprechstunden
werden von den LehrerInnen einmal pro Woche gehalten. Eine Liste mit den Sprechstunden der jeweiligen LehrerInnen wird zu Anfang des Jahres an alle SchülerInnen ausgegeben und ist auf der Homepage jederzeit abrufbar. Durch Krankheit, Fortbildungsveranstaltungen… kann eine Sprechstunde ausfallen. Es ist ratsam, im Sekretariat anzurufen und sich anzumelden.
Supplierplan
Supplierstunden und Unterrichtsentfall werden am Bildschirm im 1. Stock und im WebUntis bekannt gegeben. Supplierstunden sind Unterrichtstunden, für die die jeweilige Lehrkraft verhindert ist und die durch andere LehrerInnen (wenn möglich Klassen- oder FachlehrerInnen) gehalten werden, Supplierstunden sind keine Freistunden.
Unfall und Erkrankung während der Unterrichtszeit
Erste Hilfe wird bei Kleinigkeiten im Sekretariat geleistet, die Schulärztin wird nach Möglichkeit beigezogen. Die Eltern werden verständigt. Die Eltern werden um Meldung ersucht:
- wenn die Kinder erst zu Hause über eine Verletzung berichten
- falls sich ein Unfall auf dem Weg von und zur Schule zugetragen hat.
Verlassen des Schulareals
ist während der Pausen ausnahmslos verboten.
Zuspätkommen
ist zu vermeiden und muss gerechtfertigt werden.