Elternverein

Der Elternverein

  • stellt durch die Mitwirkung vieler eine bewährte Möglichkeit zum gemeinsamen Handeln dar und ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Schule und Elternhaus.
  • steht allen Erziehungsberechtigten und Eltern von Schülern einer Schule offen.
  • ist eine im Schulunterrichtsgesetz (SchUG) verankerte Interessenvertretung aller Eltern einer Schule.
  • seine Tätigkeit wird von der Schule gefördert (SchUG § 63 Abs. 1).

Welche Möglichkeiten hat der Elternverein?

  • Die Organe des EV können nach § 63 Abs. 2 des SchUG dem Schulleiter und dem Klassenvorstand Vorschläge, Wünsche und Beschwerden mitteilen, die vom Schulleiter geprüft und mit den Eltern besprochen werden müssen.
  • Die Elternvertreter können Kontakte zwischen Eltern, Lehrern und Schülern vertiefen, um ein günstiges Schulklima zu schaffen und eine lebendige Schulgemeinschaft zu fördern.
  • Vermehrte Zusammenarbeit zwischen Schule und EV ergibt eine größere Informationsbasis, lässt Probleme rechtzeitig(er) erkennen und dadurch leichter lösen.
  • Je intensiver die Arbeit im EV ist, desto leichter wird es sein, die Elterninteressen hinsichtlich der schulischen Bildung der Kinder zu wahren. Im Interesse der optimalen Erziehung und Förderung unserer Kinder müssen wir unsere Rechte und Pflichten wahrnehmen, wozu auch die Mitsprache und Mitarbeit in schulischen Belangen gehört.

 

Elternvertreter arbeiten mit:

Im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) beraten und beschließen Elternvertreter gemeinsam mit Lehrer- und Schülervertretern wichtige Fragen des schulischen Lebens.

Elternvertreter haben auch das Recht, an den pädagogischen Konferenzen teilzunehmen und die Anliegen der Eltern im Lehrerkollegium vorzubringen.

Für Ihre Mitteilungen an den EV steht im Erdgeschoß der Schule ein Postkasten bereit!

Der Elternverein unterstützt

  • Schulveranstaltungen verschiedenster Art wie: Unterrichtsprojekte, Schüleraufführungen, Sportveranstaltungen und dgl. mehr.
  • bedürftige Schüler, um ihnen die Teilnahme an Schikursen, Schullandwochen, Exkursionen, Schüleraustausch, Lehrabschlussfahrten usw. zu ermöglichen.
  • die Schule mit zusätzlichen Unterrichtsmaterialien, diversen Gegenständen und bei sonstigen Aufgaben, die vom Schulleiter nicht finanziert werden können.

Entrichtung des Jahresbeitrages:

Durch Ihre pünktliche Einzahlung des EV-Beitrages in der Höhe von
€ 17,-- pro Familie und Jahr
(zusätzliche Spenden werden jederzeit gerne entgegengenommen) helfen Sie uns bei der Erfüllung unserer vielfältigen Aufgaben.

Bankverbindung:

Sparkasse Oberösterreich
IBAN: AT95 2032 0000 0000 7303
BIC: ASPKAT2LXXX

Mitglieder des Vereinsvorstandes

Obfrau: Jasmin Chansri (2B)
Obmann StV: Christoph Stadlbauer (3A)
Kassier: Elke Fischer (2B)

 

Im SGA vertreten:

Jasmin Chansri
Christoph Stadlbauer
Elke Fischer